Besteuerung von Dividenden in Bulgarien

Inhalt:

coffee-apple-iphone-deskhg

Besteuerung von Dividenden in Bulgarien

Sind die ausländischen Personen für Einkünfte aus Dividenten in Bulgarien steuerpflichtig? Im folgenden Artikel sind die steuerlichen Behandlungen der Dividenden in Bulgarien vorgestellt.

Laut Art.194 Abs.1 des Körperschaftsteuergesetzes der Quellensteuer unterliegen die Dividenden und Liquidationsanteile, die von einheimischen juristischen Personen zugute:
Ausländischen juristischen Personen – außer, wenn die Dividenden von einen ausländischen juristischen Person über eine Betriebsstätte in Bulgarien generiert wird;
Einheimischen juristischen Personen, die keine Händler (im Sinne des Handelsgesetzes) sind, einschließlich Gemeinden
verteilt werden.

Daher ist keine Besteuerung auf die an einheimischen juristischen Personen verteilten Dividenden und Liquidationsanteile vorgesehen.

Gemäß Art. 38 Abs.1 Z.2 des Einkommensteuergesetzes der Abgeltungssteuer unterliegen die Einkünfte aus Dividenden zugute:
– Inländische oder ausländische natürliche Person aus Quelle in Bulgarien
– Inländische natürliche Person aus Quelle in Ausland

Die Bemessungsgrundlage für die Abgeltungssteuer ist das brutto Betrag gemäß dem Beschluss über die Verteilung von Dividenden (Art. 38 Abs.2 des Einkommensteuergesetzes).

Im Sinne des § 1 Abs. 5 von den zusätzlichen Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes gelten als Dividenden die folgenden:
– Einkünfte aus Aktien
– Verdeckte Gewinnausschüttungen
– Einkünfte aus Beteiligungen, einschließlich von nicht rechtsfähigen Personengesellschaften (die Gesellschaften nach dem Gesetz über die Pflichten und Verträge) und anderen Rechten, die wie Einkünfte aus Aktien behandelt werden.

Laut Art. 13 Abs.4 des Einkommensteuergesetzes gelten als nicht steuerbare die Gewinnverteilungen in Form von neuen Geschäftsanteile oder Aktien sowie zur Erhöhung des Nennwertes der bisherigen Geschäftsanteile oder Aktien.

Steuersatz
Alle andere Einkünfte aus Dividenden unterliegen der Abgeltungssteuer. Gemäß Art. 46 Abs. 3 des Einkommensteuergesetzes beträgt der Steuersatz 5 %.

Dividenden aus inländischer Quellen
Während die einheimischen natürlichen Personen der Abgeltungssteuer für die Dividenden aus inländischer sowie ausländischer Quellen unterliegen, sind die ausländischen natürlichen Personen steuerpflichtig nur für Einkünfte aus Dividenden in Bulgarien.

Diesbezüglich, als Dividenden aus inländischer Quellen gelten die Einkünfte aus Beteiligungen an inländischen juristischen Personen und nicht rechtsfähigen Personengesellschaften, einschließlich Verträge über Gemeinschaftstätigkeiten (Art. 8 Abs.3 des Einkommensteuergesetzes).

Die Zeugnisse nach Art. 45 des Einkommensteuergesetzes werden nicht für der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünfte erteilt. Die Quellensteuer wird von der die Dividenden zahlenden Gesellschaft einbehalten und wird bei einer Steuererklärung nach Art. 55 Abs.1 des Einkommensteuergesetzes angegeben.

Frist zur Einreichung der Steuererklärung – bis zum Ende des auf das betreffende Quartal folgenden Monats nach der Entscheidung über Dividendenausschüttung.

Laut Art. 75 des Einkommensteuergesetzes werden mit Priorität die Vorschriften des Doppelbesteuerungsabkommens oder eines internationalen Vertrags anzuwenden. Das Verfahren zur Durchführung des Doppelbesteuerungsabkommens für ausländische Personen ist bei der Steuern- und Sozialversicherungprozessordnung dargestellt.

Gemäß Art. 73 Abs.1 Z.2 des Einkommensteuergesetzes sind die Unternehmen verpflichtet, die der Abgeltungssteuer unterliegenden Einkünfte in einer Abfrage darzustellen. Eine Ausnahme ist vorgesehen, wenn eine Erklärung nach Art. 142 Abs.5 der Steuern- und Sozialversicherungprozessordnung abgegeben ist. Das heißt, wenn die Bestimmungen des Doppelbesteuerungsabkommens angewendet werden und bis zum 31. März des nächsten Jahres eine Erklärung über die Höhe der gezahlten Beträgen und steuerlichen Vergünstigungen abgegeben wird.
In diesen Fällen muss die Abfrage die Angaben über die Dividenden der ausländischen natürlichen Personen nicht enthalten.

Die Steuererklärung können Sie hier herunterladen.

Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen in Bulgarien. Für mehr Information über die Steuern in Bulgarien sowie Steuerbefreiungen, Steueroptimierungsmöglichkeiten, Steuererklärungen u.a bekommen Sie von unseren Steuerberatern in Bulgarien.

 

Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska
OIKON law
Denningerstr. 169
81925 München

E-Mail: [email protected]
Tel. +49.89.2323736-0
Mobil: +49. 170 54 220 91

Kunden für mich

Für jeden professionellen Juristen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur juristische Expertise zu bieten, sondern auch eine personalisierte Betreuung der Bedürfnisse seiner Mandanten sicherzustellen.

Alle Bewertungen
Frau Ra Anna Tönies-Bambalska habe ich als eine sehr fachkundige Rechtsanwältin kennen gelernt. Ihr Einsatz, ihr spürbares Vertrauen ist angenehm. Frau Tönies-Bambalska berät mich in Gewerbefragen, rund um meine Selbständigkeit. Ich danke für die tolle Kommunikation. Auf eine wunderbare Zukunft!
Ich persönlich war von der Rechtsanwältin Anna-Tönies Bambalska betreut. Sie ist super kompetent in ihrem Fach.Mein Fall wurde dank ihr mit Erfolg abgeschlossen. Ausserdem ist sie einen ganz netten Mensch. Auf eine wunderbare Zukunft!