Die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz ist Teil des Arbeitstages

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Die Fahrt zum und vom Arbeitsplatz ist  Teil des Arbeitstages; so hat der Europäische Gerichtshof entschieden

Der Zeitaufwand für den Weg zu und von den ersten Aufgaben der Arbeitnehmer, die kein festes Büro haben, muss als Arbeitszeit gezählt werden, hat der Europäische Gerichtshof entschieden.

Bislang haben viele Arbeitgeber diese Zeit nicht als Arbeitszeit gezählt. Das bedeutet, dass Firmen für Sozialarbeiter und häusliche Medizinkräfte, Techniker bei Anrufen, Handelsvertreter u.a. unter Verstoß gegen den Vorschriften für Arbeitszeit in der Europäischen Union sein können.

Der Beschluss kann eine riesengroße Wirkung für viele Unternehmen haben. Die Arbeitgeber müssen entweder die Arbeitszeit ihrer Arbeitnehmer verkürzen oder ihnen zusätzlich zahlen.

Das Gericht hat erklärt, dass der Beschluss „die Gesundheit und Sicherheit“ der Arbeitnehmer nach der Richtlinie der Europäischen Union für die Arbeitszeit schützen wird.

Die Richtlinie soll die Arbeiter vor Ausbeutung seitens der Arbeitgeber schützen und Vorschriften geben, wie z.B. wie lange die Arbeitnehmer arbeiten, wie viele Pausen im Laufe des Tages und wie viele Tage Jahresurlaubsanspruch sie haben.

Ein der Hauptziele ist zu garantieren, dass kein einziger Arbeitnehmer in der EU nicht verpflichtet ist mehr als durchnittlich 48 Stunden pro Woche zu arbeiten.

Der Beschluss kommt nach einem Kasus mit Spanien, der ein Unternehmen „Tayko“ einschließt, das Sicherheitssysteme installiert. Das Unternehmen hat Regionalbüros im 2011 geschlossen und in Folge davon sollten seine Mitarbeier seriöse Destinationen fahren, um ihren Arbeitsplatz zu erreichen.

Quelle: www.economic.bg

Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska
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