Keine ausgeübte Geschäftstätigkeit 2014 und dennoch eine Steuererklärung ist in Bulgarien obligatorisch.
Alle Firmen in Bulgarien müssen eine Erklärung zur Körperschaftssteuer abgeben – sogar ohne ausgeübte Geschäftstätigkeit im Rahmen des Vorjahres.
Wenn Sie ein Unternehmen in Bulgarien gegründet haben, aber in 2014 keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde, bzw. keine Erträge und Aufwendungen entstehen, müssen Sie dennoch eine Steuererklärung abgeben.
Erforderliche Unterlagen:
Die Steuerpflichtige müssen Formular 1010a ausfüllen. Hiermit erklären die Unternehmen, dass für das Vorjahr keine Geschäftstätigkeit ausgeübt wurde, sowie keine Erträge und Aufwendungen, bzw. Gewinn ausgewiesen werden. Ein Jahresabschluss muss dieser Erklärung nicht beigefügt werden.
Der Frist für Abgabe der Steuererklärungen in Bulgarien
Die Unternehmen ohne in 2014 ausgeübte Tätigkeit müssen die Steuererklärungen bis zum 31.März abgeben. Dieser Frist gilt auch für die Zahlung der Körperschaftsteuer (nach Abzug der gezahlten Vorschüsse).
Wo die Steuererklärungen abgegeben werden müssen?
Es bestehen drei Möglichkeiten, wo Sie Ihre Erklärung abgeben können:
• In den Standorte der Nationalen Einkommensagentur (gemäß Firmenbucheintrag)
• Per Post
• Online
Die Steuererklärungen für Ihre Firma darf jeder Steuerberater oder bevollmächtigte Person abgeben.
Strafen
Wenn keine Erklärung zur Körperschaftssteuer abgeben wird, dann sind Strafen vorgesehen. Daher die Geldbuße für die juristische Person beträgt mindestens 500 BGN und für den Geschäftsführer – mindestens 200 BGN.
Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Gern übernehmen wir für Sie die Erstellung und Abgabe von Steuererklärungen in Bulgarien. Für mehr Information über die Steuern in Bulgarien sowie Steuerbefreiungen, Steueroptimierungsmöglichkeiten, die Steuererklärungen u.a bekommen Sie von unseren Steuerberatern in Bulgarien.