SMS-Nachrichten von der Eintragungsagentur bei Änderung der Eigentumsverhältnisse

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SMS-Nachrichten von der Eintragungsagentur bei Änderung der Eigentumsverhältnisse werden ab dem 1. Januar 2015 an Firmeneigentümer verschickt.

Die Eintragungsagentur wird künftig bei derartigen Operationen kostenlose SMS-Mitteilungen an die jeweiligen Firmenbesitzer verschicken wegen der sich häufenden Fälle von gesetzwidriger Übernahme von Firmen sowie des Umstandes, dass nur sehr wenige Eigentümer die Möglichkeit nutzen, über jede erfolgte Änderung in den Eigentumsverhältnissen ihres Unternehmens per SMS benachrichtigt zu werden. Diese Entscheidung ist mit Premier Boiko Borisov abgestimmt worden, wie Mitarbeiter der Behörde mitgeteilt haben.

Nach Angaben der Eintragungsagentur haben nur ein Prozent der Eigentümer registrierter Unternehmen SMS-Nachrichten im Falle des Eintritts von Datenänderungen im Handelsregister abonniert. Gleichzeitig kommt es in letzter Zeit immer häufiger vor, dass Firmen durch verschiedene unrechtmäßige Manipulationen ihren rechtmäßigen Eigentümern entwendet werden. Wie der geschäftsführende Direktor der Eintragungsagentur, Ende November 2014 in einer Sendung des TV-Kanals bTV mittelte, werden jeden Monat mindestens zehn derartige Fälle registriert. Er erinnerte an den Umstand, dass die Geschäftsführer von Firmen laut Gesetz Verantwortung für den Erhalt seines Eigentums tragen.

Ab 1. Januar 2015 sollen alle Firmenbesitzer, die die SMS-Leistung abonnieren, kostenlos per SMS über jedwede Änderungen im Handels- und im Immobilienregister benachrichtigt werden. Auskunft über eingetretene Änderungen im Immobilienregister können alle Immobilienbesitzer erhalten.

Die Kosten für die Dienstleistung, die insgesamt ca. 50 000 Leva pro Jahr betragen dürften (20 000 für das Handelsregister und 30 000 für das Immobilienregister) wird die Eintragungsagentur tragen.

Nach Information der Behörde soll das BULSTAT-Register weiter ausgebaut und vervollkommnet werden. Die Finanzierung soll aus dem Operationellen Programm „Administrative Kapazität“ kommen.

 

Quelle: Wirtschaftsblatt Nr 1/2015

Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska
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