Neue Änderungen des Arbeitsgesetzes zugestimmt von der bulgarischen Regierung
Gesetzänderungen
Folgende Änderungen hatte die bulgarische Regierung im Arbeitsgesetz akzeptiert: die Einführung eintägiger Arbeitsverträge, Änderungen der Arbeitszeit mit variablen Grenzen und die Vereinheitlichung der Dauer des bezahlten Urlaubs für jedes Kind ohne Einschränkungen. Das Kabinett schlägt die Einnahme einer neuen gesetzlichen Verordnung vor, mit der einem angemeldeten Landwirt die Möglichkeit gegeben wird, einen eintägigen Arbeitsvertrag mit einem Arbeiter zu schließen. Diese Vertragsart kann im Bereich Pflanzenzucht bloß für die Einbringung der Obst-, Gemüse- und Rosenblütenernte, und für Berufe eingesetzt werden, die keine besondere Qualifikation erfordern. Es ist vorgesehen, dass ein Arbeiter nach dieser Vertragsart nicht mehr als 90 Tage im Kalenderjahr arbeiten kann.
Außerdem wird ausdrücklich angegeben, dass die Arbeitgeber nicht verpflichtet sind, die Nationale Einkommensagentur über die Einkommen zu informieren, eine Arbeitsplatzbeschreibung auszuhändigen und den Arbeitsvertrag wegen seines Fristablaufs schriftlich zu kündigen.
Die Bedingungen und die Regelung für die Erstellung, Anmeldung und Abrechnung dieser Verträge sind in der Durchführungsbestimmung festzulegen, die vom Minister für Arbeit und Soziales erteilt wird.
Der Gesetzentwurf sieht vor, diese Arbeiter nur beim Fond „Renten“ und beim Fond „Arbeitsunfall und berufliche Krankheit“ versichern zu lassen, und die Entschädigung bei einem Arbeitsunfall oder beruflicher Krankheit ist für die Frist der Arbeitsunfähigkeit auszuzahlen, allerdings nicht länger als 90 Kalendertage.
Saison-Landwirtschaftsarbeit
Es werden auch Änderungen vorgeschlagen, mit welchen ermöglicht wird, dass den mit einer Saison-Landwirtschaftsarbeit beschäftigten Personen, die Arbeitslosengelder nicht weggenommen werden. Es wird damit gerechnet, dass die Regelung des eintägigen Arbeitsvertrags zu Einnahmen in den Haushalt bis zu 19 200 000 Leva von der staatlichen öffentlichen Versicherung und bis zu 5 300 000 Leva von der Besteuerung der natürlichen Personen führen wird.
Krankenversicherung
Mit den Änderungen im Gesetz über die Krankenversicherung werden Voraussetzungen geschaffen, für die Zeit, für die Personen mit einem Lohn angestellt werden, diese auch bei der Krankenkasse zu versichern, wobei die Rentenbeiträge durch die Arbeitgeber zusammen mit dem Sozialversicherungsgeld vorauszuzahlen sind.
Es ist vorgesehen, die Verordnung bis zum 31. Dezember 2015 anzuwenden. Nachdem die Anwendung analysiert wird, kann ihre Geltung verlängert werden, einschließlich der Erweiterung ihres Anwendungbereichs auch für weitere Tätigkeiten bei bewiesener Effizienz.
Arbeitszeit
Eine Änderung bezüglich der Festlegung einer variablen Arbeitszeit wird mit dem gleichen Gesetzentwurf angeregt. Damit wird die Schaffung von Rechtsmöglichkeiten für eine größere Flexibilität der Arbeitszeit für den Arbeiter oder den Angestellten, und für die Einführung einer liberalen Regelung bei der Verteilung der Arbeitszeit im Rahmen der Arbeitswoche gezielt.
Mutterschaftsurlaub
Mit einer weiteren Änderung wird vorgesehen, dass jede Arbeiterin oder Angestellte nach dem Schwangerschafts-, Mutterschaftsurlaub oder nach dem Urlaub wegen Adoption, und falls das Kind nicht in einem Kinderheim untergebracht wird, das Recht auf einen zusätzlichen Urlaub für das Aufziehen des Kindes bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres bekommt. Die vorgeschlagene Änderung zielt die Vereinheitlichung der Dauer des Mutterschaftsurlaubs für ein viertes und jedes folgende Kind mit der für das erste, zweite und dritte Kind. Auf diese Weise wird eine Gleichstellung beim Aufziehen der Kinder in der Familie, unabhängig von ihrer Zahl, gewährleistet. Im Ergebnis der vorgeschlagenen Änderung, wird der bezahlte Mutterschaftsurlaub für das vierte und jedes folgende Kind demzunächst zwei und nicht anderthalb Jahr wie bisher. Deswegen entfällt die Notwendigkeit des 6-monatigen unbezahlten Urlaubs, zu dem solche Mütter berechtigt waren.
Neue Administrativmaßnahme
Es wird auch eine neue Administrativmaßnahme vorgeschlagen – die Kontrollbehörden der Arbeitsinspektion können ein Spezialzeichen in den Fällen aufsetzen, wenn sie Betriebe, Produktionsstätten und Objekte sperren, da die Verstöße gegen die Vorschriften für gesunde und sichere Arbeitsbedingungen dort das Leben und die Gesundheit der Menschen gefährden.
Quelle: Wirtschaftsblatt Nr. 6 (277)