Rechts- und Steueränderungen 2015 (Bulgarien)
Wie in jedem Jahr gab es auch zum 1. Januar 2015 gesetzliche Änderungen bei Steuern und Sozialversicherungen in Bulgarien. In dem folgenden Artikel finden Sie die wichtigsten Neuregelungen im Überblick.
- Der monatliche Mindestlohn wird ab 1. Januar 2015 von 340 BGN auf 360 BGN angehoben. Ab dem 1. Juli ist noch eine Erhöhung auf 380 BGN zu erwarten.
- Die versicherungspflichtigen Mindesteinkommens für 46 Wirtschaftszweige werden um durchschnittlich 4,4% steigen, für alle andere die Erhöhung ist 4%.
- Die Versicherungseinkommens haben eine neue Obergrenze für alle Versicherten – von bisherigen 2.400 BGN auf 2.600 BGN.
- Keine Veränderungen der Mindestbemessungsgrundlagen für freiwillig versicherte Personen sind vorgesehen. Die Beiträgen sind abhängig von deren Einkommen im Jahr 2013:
- Bis 5.400 BGN – 420 BGN;
- Ab 5.400,01 bis 6.500 BGN – 450 BGN
- Ab 6.500,01 bis 7.500 BGN – 500 BGN
- Über 7.500 BGN – 550 BGN.
Die Höhe der monatlichen Versicherungsbeiträge verbliebt bei dem Mindestbeitrag von 420 BGN in den folgenden Fällen:
- Für Personen, die im Jahr 2013 keine Tätigkeiten ausgeübt haben.
- Für Personen, die sich seit 2014 und 2015 zu den freiwillig versicherte Personen zahlen.
- Der Mindestversicherungsbeitrag für Landwirte und Tabakerzeuger in Bulgarien wird von 240 BGN auf 300 BGN erhöht.
- Die Mutterschaftsleistungen zur Erziehung eines Kleinkindes im Alter bis zu 2 Jahre berägt wie bisher 340 BGN pro Monat und die Mutterschaftsurlaub in Bulgarien umfasst 410 Tagen. Die Abfindungen bei Schwangerschaft und Geburt eines Kindes werden aber auf einer neuen Basis berechnet: Aufgrund des Einkommens der Mutter zeit der letzten 24 Monate, statt bisher berücksichtigten Zeitraum von 18 Monate.
- Personen, die innerhalb eines Kalendermonats für bis zu 5 Arbeitstagen oder 40 Stunden angestellt sind, werden gegen alle Risiken versichert.
- Beim Beenden von Arbeitsbeziehungen ist der Arbeitsgeber nicht mehr verpflichtet Nachweisen zur Bestätigung des Versicherungszeitraumes und –einkommens auszustellen. Diese werden nur auf Antrag in Frist von 14 Tagen ab dem Zeitpunkt der Beantragung, erstellt.
Mehr Information über die weitere Rechts- und Steueränderungen finden Sie bei dem nächsten Artikel.
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Ein Gutachten zu diesem Thema erstellt für Sie gerne jeder bulgarischer Rechtsanwalt oder Steuerberater aus unserer Kanzlei.