Versicherungsrechts- und Steueränderungen 2015 (Bulgarien) – Teil II

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Versicherungsrechts- und Steueränderungen 2015 (Bulgarien) – Teil II

Wie in jedem Jahr gab es auch zum 1. Januar 2015 gesetzliche Änderungen bei Steuern und Sozialversicherungen in Bulgarien. In dem Artikel 2015: Versicherungsrechts- und Steueränderungen im neuen Jahr (Bulgarien) haben wir Ihnen schon einige der wichtigsten Neuregelungen vorgestellt.

Die weitere Änderungen der Gesetzgebung in den Bereichen Steuern und Sozialversicherungen in Bulgarien im Überblick:

9. In 2015 sind keine Veränderung der Prozentzahl bei den Beiträgen für die Rentenkasse vorgesehen. Der Umfang dieser Beiträge bleibt wie folgt:

  • 17.8 % für vor 1960 geborene Personen unter Aufrechterhaltung des vorherigen Verhältnisses – 9.9 % Arbeitgeberanteil und 7.9 % Arbeitnehmeranteil;
  • 12.8 % für nach dem 31.12.1959 geborene Personen unter einem Verhältnis entsprechend 7.1 % zu 5.7 %.
  • Bei dem universellen Pensionsfond für nach dem 31.12.1959 Geborenen – 5 % sind aufgeteilt wie folgt: 2.8 % für den Versicherer und 2.2 % werden von dem Versicherten getragen.

Es gibt keine Veränderungen des Verhältnisses zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer (60 zu 40 %) für die restlichen Versicherungsrisikos, sowie die Höhe der Beiträge (allgemeine Erkrankungen und Mutterschutz – 3.5 %; Arbeitslosigkeit – 1 %).

10. Nach dem 31.12.1959 geborene Personen, die seine erste Arbeit bekommen, können selbt die Entscheidung über die Zusatzrentenversichrung treffen: durch einen universellen Pensionsfonds für eine Zusatzrente versichert werden oder durch die Solidaritätsfonds bei dem Nationalen Sozialversicherungsinstitut (NOI). Die Beiträge sind in der Höhe von 5% des Bruttolohnes bei dem entsprechenden Verhältnis: 8 % für den Versicherer und 2.2 % werden von dem Versicherten getragen. Die Wahl muss einmalig innerhalb eines Jahres gemacht werden und keinWiderrufsrecht ist möglich.

11. Gemäß des Gesetzes steht auch eine Möglichkeit offen für die Personen, die bisher durch einen universellen Pensionsfonds für eine Zusatzrente versichert wurden. Diese Personen können sich für eine Ablehnung von den universellen Pensionsfonds entscheiden und seine der Umfang des Gesamtversicherungsbeitrags einmalig auf den Nationalen Sozialversicherungsinstitut (bul. NOI) übertragen.

12. Keine Veränderungen für die Zahlung der Geldleistungen bei Arbeitsunfähigkeit sind vorgesehen: Leistungen für die erste 3 Arbeitstagen in der Höhe von 70% von dem mittleren täglichen Bruttolohn werden von dem Arbeitsgeber bezahlt und nachdem Verpflichtet für die Zahlung ist das Nationale Sozialversicherungsinstitut (NOI). Verbleibt auch die Untergrenze für das Arbeitslosengeld – 7,20 BGN pro Tag.

13. Eine Veränderung des bulgarischen Einkommensteuergesetz sieht vor, die Personen mit außerberufliche Einkünfte selbst eine Entscheidung zu treffen: ob die Steuern für November und Dezember von dem Arbeitgeber einbehaltenen zu werden (wie git im Prinzip für alle anderen Monate) oder wie bisher, eine Steuererklärung selbt abzugeben und dann die Steuern zu bezahlen.

14. In 2015 können die Familien mit 3 Kinder Steuervergünstigungen genießen. Die steuerpflichtige Bemessungsgrundlage wird für Ein-Kind-Familien mit 200 BGN reduziert, d.h. 20 BGN gesparten Steuern. Für zwei Kinder ist eine Steuerermäßigung von 400 BGN vorgeseht, und für Drei-Kinder-Familien – von 600 BGN.

15. Der Krankenversicherungsbeitrag steht auf der bisherige Höhe von 8% des Bruttolohnes.

16. Der Steuersatz für Zinserträgen beträgt in 2015 wie bisher 8% und werden nicht nur die verzinsliche Einlage, sondern auch die aufgelaufene Zinsen auf Bankkonten. Planmäßig sollte die Steuerbetrag in 2017 angegeben werden.

Alle gesetzliche Änderungen bei Steuern und Sozialversicherungen in Bulgarien wurden in Staatsblatt Nr. 107 vom 24. Dezember 2014 veröffentlicht.

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Ein Gutachten zu diesem Thema erstellt für Sie gerne jeder bulgarischer Rechtsanwalt oder Steuerberater aus unserer Kanzlei.

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