Steuer „Wochenende“ ist endgültig weggefallen

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Die Mitglieder der Volksvertretung haben zugestimmt, dass die Barzahlungen bis 10 000 Leva eingeschränkt werden

Die Nutzung von Firmenvermögenswerten für private Zwecke wird nicht zu Abzug eines Teils der Steuergutschrift führen. Der Vorschlag des Finanzministeriums, die so genannte Steuer „Wochenende“ einzuführen, war endgültig von den Abgeordneten in zweiter Lesung abgelehnt. Es gab keine Debatten im Plenarsaal, denn sie haben vor einer Woche stattgefunden.

Die Änderungen

Das Finanzministerium hatte vorgeschlagen, dass jedes Unternehmen, das einen Kraftwagen oder Immobilie mit einem Wert mehr als 5 000 Leva hat, folgt, wie viel Kilometer, welche Fläche und für welchen Zeitraum der Vermögenswert für private Nutzung vom Eigentümer, Geschäftsführer oder den Angestellten benutzt wird. Diese Information sollte an die Nationale Einnahmenagentur geschickt werden, wobei die Agentur gemäß einer Formel bestimmen sollte, welcher Teil der Steuergutschrift abzuziehen ist.

Zusätzliche Einschränkung war für Jeeps, Jachten und Flugzeuge vorgesehen. Bei denen schränkte sich das Recht auf Steuergutschrift automatisch bis 70% ein, wenn die Maschine einer Firma registriert ist, aber auch für private Zwecke verwendet wird. Mit dieser Änderung will das Ministerium von Finanzen die unlauteren Geschäftsgebaren einschränken, dass Eigentümer von Unternehmen hochwertige Jeeps (die often 7 Plätze haben) für private Nutzung kaufen, die aber in der Firma angemeldet sind und daneben Umsatzsteuer abgezogen wird.

Bei einer Diskrepanz zwischen dem von der Nationalen Einnahmenagentur Festgestellten und von der Firma Geplanntem sollte man die ganze vom Staat schuldige Umsatzsteuer abziehen. Außerdem waren auch Geldstrafen vorgesehen.

Das Wegfallen der zusätzlichen steuerlichen Bürokratie ist von mehreren Korrekturen in den Texten vorangegangen, die fast alle Parteien in zweiter Lesung im Haushaltsausschuss eingebracht haben. Ein der besonnensten Vorschläge war von der Vorsitzenden des Haushaltsausschusses Menda Stoyanova, die wollte, dass der Regel 70/30 für alle Vermögenswerte über 5 000 Leva eingeführt wird. Dimityr Tanev vom Reformblock hatte zwei Erstattungssätze vorgeschlagen – 70% und 90%, abhängig davon, wie oft der betreffende Vermögenswert für Privatzwecke verwendet wird.

Sonstige Änderungen

Die Volksvertreter haben gebilligt, dass die Barzahlungen bis 10 000 Leva eingeschränkt werden. Der Vorschlag des Finanzministeriums war, dass die Summe bis 5 000 Leva fällt. Weiterhin werden die landwirtschaftlichen Grundstücke in den Ortschaften mit keiner Grundsteuer belegt.

Quelle: www.capital.bg

Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska
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