Strengere Regeln für die Auditfirmen

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Strengere Regeln für die Auditfirmen sind aufzustellen.

Man wird neue, strengere Regeln für die Auditfirmen durch Änderungen im Gesetz über das unabhängige Finanz-Audit einführen. Das Ziel ist die Verstärkung der Kontrolle über die Unternehmen in der Branche und die Verbesserung der Arbeit der Kommission für öffentliche Aufsicht über die angemeldeten Prüfunternehmen (KNPRO-Anm. Übers. – bulg. Abk.). Die neuen Rechtsvorschriften werden noch im Juli ins Parlament zur Debatte eingebracht, erklärte die Vorsitzende des zeitweiligen parlamentarischen Ausschusses für KTB Desislava Atanasova.

Nachdem die KTB geschlossen hat, stellte sich heraus, dass das Unternehmen „KPMG – Bulgarien“ jahrelang die Finanzberichte der Bank akkreditiert hat, ohne die Besorgnis erregenden Verfahrensweisen zu bemerken. Auf die eine oder andere Weise wurde doch die Lizenz der Firma nicht entzogen. Die fünf Mitglieder der Kommission haben bei einer Geheimabstimmung die Extrem-Maßnahme für Aufsicht über die Prüfer abgelehnt. Allerdings hat die Behörde beschlossen, eine Strafe in Höhe von 100 000 Leva über „KPMG – Bulgarien“ aufzuerlegen. Getrennt davon gibt es eine Sanktion von 100 000 Leva ebenfalls für zwei der Auditoren, die KTB überprüft haben.

Laut Frau Atanasova wird jetzt das Gesetz geändert und zwar so, dass die Mitglieder der Aufsichtskommission bei Entscheidungen in Bezug auf den Lizenzentzug einer Firma offen abstimmen sollen. „Die Geldstrafen für die Prüfer werden auch erhöht“, sagte Atanasova, die sich aber nicht damit engagieren konnte, eine konkrete Änderung zu benennen. Die Vorsitzende der Kommission für Aufsicht über die Auditoren Vanya Doneva hat aber schon im Januar angefordert, die Strafsanktionen für Verstöße seitens der Auditor-Unternehmen nicht festzusetzen, sondern aufgrund eines bestimmten Prozentsatzes ihrer Einkünfte zu formieren.

Weiterhin wird ggf. die Einführung einer Rotation für die Prüfunternehmen erörtert, die die Jahresabschlüsse von Unternehmen öffentlichen Interesses beglaubigen.

Atanasova erklärte noch, dass auch Änderungen im Gesetz für die BNB vorgesehen sind. Seitens DANS wurden auch Gesetzgebungsinitiativen zur Erweiterung der Befugnisse der Direktionen für Finanzermittlungen vorgelegt. Es gibt jedoch noch keine Entscheidung, ob sie von den Regierenden unterstützt werden.

Quelle: Wirtschaftsblatt 8/2015

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