Wann ist eine Versicherung für Ihr Unternehmen in Deutschland obligatorisch?

Wann ist eine Versicherung für Ihr Unternehmen in Deutschland obligatorisch?

Inhalt:

Eine Gewerbeversicherung ist in Deutschland nicht für alle Tätigkeiten gesetzlich vorgeschrieben, wird aber dringend empfohlen – und für bestimmte Berufe und Branchen ist sie per Verordnung vorgeschrieben oder wird informell von Vermietern, Partnern oder Kunden verlangt.

Pflichtversicherung – nur für bestimmte Tätigkeiten

Die folgenden Berufe sind gesetzlich verpflichtet, eine Pflichtversicherung abzuschließen:

  • Ärzte, Zahnärzte – Berufshaftpflichtversicherung
  • Architekten, Ingenieure – Berufshaftpflichtversicherung für Planungsberufe
  • Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater – Pflicht zur Berufshaftpflichtversicherung
  • Gefahrengeneigte Handwerksberufe (z. B. Bau, Elektrotechnik) – Unfall- oder Betriebshaftpflichtversicherung
  • Transport & Logistik – Versicherung für Fahrzeuge, Ladung und CMR

Fakultativ, aber für die meisten Unternehmen sehr empfehlenswert

Auch wenn gesetzlich nicht vorgeschrieben, werden folgende Versicherungen in der Praxis häufig verlangt (z. B. von Vermietern, Kunden, Behörden) oder schützen zuverlässig vor hohen Risiken:

1. Betriebshaftpflichtversicherung – Betriebshaftpflicht

  • Deckt Schäden ab, die das Unternehmen Dritten zufügt (z. B. ein Kunde rutscht im Laden aus, ein Techniker beschädigt Eigentum eines Kunden)
  • Die beliebteste Versicherung für kleine und mittlere Unternehmen – inklusive Büros, Läden, Online-Händler

2. Inhaltsversicherung – Geräte- und Inventarversicherung

  • Deckt Schäden durch Feuer, Diebstahl, Überschwemmung, Stromschlag usw.
  • Besonders wichtig für Büros, Salons, Ladengeschäfte

3. Rechtsschutzversicherung – Gewerblicher Rechtsschutz

  • Deckt Anwaltskosten, Gerichtsverfahren und Schiedsverfahren bei Streitigkeiten mit Kunden, Mitarbeitern oder Behörden

Bei Anmietung von Gewerberäumen – häufig vom Vermieter verlangt

Auch wenn keine gesetzliche Pflicht besteht, fordern viele Vermieter einen Nachweis über:

  • eine Haftpflichtversicherung für Schäden an den Räumlichkeiten,
  • eine Inhaltsversicherung für Ausstattung,
  • einen Schutz gegen Feuer- und Wasserschäden.

oikon LAW
Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska

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