Anzuwendende Rechtsvorschriften für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer
Blog bulgarische Kanzlei München

Anzuwendende Rechtsvorschriften für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer

Inhalt:

Anzuwendende Rechtsvorschriften für nach Deutschland entsandte Arbeitnehmer sind zu bestimmen.

Die Bestimmung der anzuwendenden Rechtsvorschriften für bulgarischen Bürger, die nach Deutschland entsandt werden, stützt sich auf einige Kriterien.

In Teil II der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 ist vorgesehen, dass Aufrechterhaltung derselben Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats gilt, wenn Arbeitnehmer zeitweise Arbeit für seinen Arbeitgeber in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats verrichten.

Gemäß Art.12(1) der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 gilt die Aufrechterhaltung derselben Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats, wenn:
– „eine Person, die in einem Mitgliedstaat für Rechnung eines Arbeitgebers, der gewöhnlich dort tätig ist, eine Beschäftigung ausübt und die von diesem Arbeitgeber in einen anderen Mitgliedstaat entsandt wird“
– die voraussichtliche Dauer dieser Arbeit 24 Monate nicht überschreitet
– diese Person keine andere Person ablöst.

Diese Anforderungen erzielen Erleichterung der Freizügigkeit der Personen und des freien Dienstleistungsverkehrs innerhalb der Europäischen Union, indem der Verwaltungsaufwand für die Arbeitnehmer, Arbeitgeber und Behörden vermieden werden soll.

Andererseits, diese Verordnung sieht einige obligatorische Voraussetzungen vor für die Aufrechterhaltung derselben Rechtsvorschriften des Herkunftsmitgliedstaats, wenn Arbeitnehmer zeitweise Arbeit für seinen Arbeitgeber in das Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaats verrichten. Dazu zählt die Voraussetzung, die Arbeitgeber gewöhnlich in das Hochgebiet des Herkunftsmitgliedstaats tätig zu sein.

Um zu überprüfen, ob das Unternehmen seine Tätigkeit in das Hoheitsgebiet Bulgarien gewöhnlich ausübt, werden bestimmte Kriterien berücksichtigt, wie folgt:
– Wo das Unternehmen seinen Sitz und seine Verwaltung hat;
– Die Anzahl der Beschäftigten (mit Ausnahme des Verwaltungspersonals), die Arbeit in Bulgarien verrichten;
– Wo die Verträge mit den entsandten Arbeitnehmern geschlossen werden, bzw. das anwendbare Arbeitsrecht;
– Wo die Verträge mit Kunden geschlossen werden, bzw. das anwendbare Handelsrecht;
– Der Umsatz des Unternehmens in Bulgarien im Vergleich zu seinem Gesamtumsatz in den vergangenen 12 Monaten;
– Die Zahl der erfüllten Verträge in dem Herkunftsmitgliedstaat;
– Der Zeitraum, in dem der Arbeitgeber seine Tätigkeit in dem Entsendestaat ausgeübt hat.

Laut Art.14. der Verordnung (EG) Nr.977/2009 müssen die anwendbaren Kriterien mit den Besonderheiten der ausgeübten Tätigkeit berücksichtigt werden.
Diesbezüglich, wenn es handelt sich um eine Niederlassung, dann wird der Umsatz nicht berücksichtigt (weil die Niederlassungen keine juristischen Personen sind und keine wirtschaftliche Tätigkeit ausüben können).

Der oben stehende Text ist nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.

Unsere bulgarische und deutsche Rechtsanwälte stehen Ihnen gerne zur Verfügung vor Ort in Bulgarien und Deutschland. In Bereichen Arbeitsrecht, Steuerrecht, Handelsrecht, bwz. Firmengründung, sowie Familien- und Erbrecht, bieten wir eine ganzheitliche und kompetente Beratung an.

Kunden für mich

Für jeden professionellen Juristen ist es von entscheidender Bedeutung, nicht nur juristische Expertise zu bieten, sondern auch eine personalisierte Betreuung der Bedürfnisse seiner Mandanten sicherzustellen.

Alle Bewertungen
Ich persönlich war von der Rechtsanwältin Anna-Tönies Bambalska betreut. Sie ist super kompetent in ihrem Fach.Mein Fall wurde dank ihr mit Erfolg abgeschlossen. Ausserdem ist sie einen ganz netten Mensch. Auf eine wunderbare Zukunft!
Frau Ra Anna Tönies-Bambalska habe ich als eine sehr fachkundige Rechtsanwältin kennen gelernt. Ihr Einsatz, ihr spürbares Vertrauen ist angenehm. Frau Tönies-Bambalska berät mich in Gewerbefragen, rund um meine Selbständigkeit. Ich danke für die tolle Kommunikation. Auf eine wunderbare Zukunft!