Besonderheiten des Vertrags über die Geschäftsführung und Kontrolle einer Handelsgesellschaft

Inhalt:

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Besonderheiten des Vertrags über die Geschäftsführung und Kontrolle einer Handelsgesellschaft in Bulgarien

Der Geschäftsführungsvertrag ist in dem bulgarischen Handelsgesetz geregelt. Die Beziehungen zwischen eine Kapitalgesellschaft, wie GmbH oder AG, und der Geschäftsführer sind durch einen schriftlichen Vertrag abgeklärt, geschlossen im Namen der Gesellschaft durch eine von der Hauptversammlung oder von dem Alleininhaber bevollmächtigte Person.

Der Geschäftsführungsvertrag ist ein zivilrechtlicher Vertrag. Laut des Vertrags ist die Führung eines Unternehmens als ein Satz von Rechten, Pflichten und sachliche Verhältnisse übertragen und der Geschäftsführer ist verpflichtet gegen eine bestimme Vergütung konkrete Geschäftsergebnisse innerhalb der vereinbarten Frist zu erzielen. Ein Geschäftsführer kann jede volljährige, leistungsfähige natürlicher Person sein. Geschäftsführer kann eine oder mehrere Personen sein.

Die Parteien sind frei, den Inhalt des Vertrages selbst zu bestimmen, sofern es nicht mit Rechtsvorschriften und der Moral in Konflikt steht.

Bei einem Geschäftsführungsvertrag es handelt sich um ein Auftraggeber statt einen Arbeitgeber sowie es gibt keine Arbeitnehmer, sondern Auftragnehmer. Dazu die Bestimmungen des Arbeitsrechts für diese Verträge nicht anwendbar sind.

Besteht es eine Pflicht für Anmeldung bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (bulg. NAP)?
Nein. Da der Geschäftsführungsvertrag nicht aufgrund des Arbeitsgesetzbuchs geschlossenen ist, besteht keine Pflicht für Anmeldung bei der Nationalen Agentur für Einnahmen (bulg. NAP).

Sozialversicherung bei einem Geschäftsführungsvertrag
Der Geschäftsführer von Kapitalgesellschaften müssen für alle sozialen Risiken nach Art. 4 Abs. 2 des Sozialgesetzbuches (bulg. KSO) versichert werden. Hier zählen sich auch die Auftragnehmer eines Geschäftsführungsvertrags.

Laut Art. 4, Abs. 1, P. 7 des Sozialgesetzbuchs müssen die Geschäftsführer einer Handelsgesellschaft Beiträge für die Renten-, Kranken-, Berufsunfähigkeit- und Arbeitslosenversicherung abführen. Bemessungsgrundlage für die Versicherungsbeiträge ist die empfange oder angerechnete, aber nicht bezahlte, Belohnung entsprechend dem Geschäftsführervertrag. Das Einkommen muss nicht weniger als die monatliche Mindestversicherungssumme und nicht mehr als die maximale Versicherungssumme sein.

Die Krankenversicherung bei einem Geschäftsführungsvertrag unterliegt den Bestimmungen des Art. 40, Abs. 1, P.1 des Krankenversicherungsgesetzes – d.h. aufgrund des Einkommens, das als Bemessungsgrundlage für die Beiträge der staatlichen Versicherung gilt.

Besonderheiten der Geschäftsführerverhältnisse:
Der Auftragnehmer eines Geschäftsführungsvertrags hat keine festgestellte Arbeitszeit. Im Gegenstand zu dem Arbeitsvertrag bei einem Vertrag über die Geschäftsführung und Kontrolle verfügt der Geschäftsführer über kein Recht auf bezahlen Jahresurlaub oder auf Entschädigungen, sofern nicht anderes vereinbart ist.

Besteuerung des Einkommens
Seit 01.01.2008 die Festlegung des zu versteuernden Einkommens und der steuerpflichtigen Bemessungsgrundlage unterliegt der Bestimmungen des Art. 24 und 25 des bulgarischen Einkommensteuergesetzes., bzw. bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens sollte normative Kosten von 10% nicht mehr abgezogen werden.

Steuererleichterungen für Leistungsminderung (nach Art. 18 Abs. 2 des Einkommensteuergesetzes) oder für persönliche Beiträge (Prämien) über Verträge über freiwillige Versicherung und Lebensversicherung (nach Art. 19 Abs. 2 Einkommensteuergesetzes) sind vorgesehen. Das heißt eine Steuerermäßigung bis zu 10 Prozent des monatlichen zu versteuernden Einkommens.

Bei der Feststellung des jährlichen Steuerbetrages sind die Bestimmungen des Art. 49 des Einkommensteuergesetzes zu berücksichtigen.

Quellen: das bulgarische Handelsgesetz, das bulgarische Einkommensteuergesetzes, das bulgarische Sozialgesetzbuch

Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Ein Gutachten zu diesem Thema erstellt für Sie gerne jeder bulgarischer Rechtsanwalt oder Steuerberater aus unserer Kanzlei.

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