Erforderliche Unterlagen für eine GmbH-Gründung in Bulgarien
Die Firmengründung ist immer eine komplexe Entscheidung mit langfristigen Auswirkungen. Daher die Auswahl einer Rechtsforme, die Höhe des Stammkapitals und den Inhalts des Gesellschaftsvertrags haben eine entspreche Bedeutung über die zukunftige Entwicklung Ihres Geschäftes.
Eine Reihe von Unterlagen sind für eine Firmengründung vorgesehen und daher die schnelle und prefessionelle Erstellung spielt eine wichtige Rolle. Es ist ratsam die Erstellung aller Verträge, Erklärungen und anderen Unterlagen von einen kompetenten Rechtsanwalt übernimmt wird.
In den folgenden Artikel finden Sie eine Liste mit den benötigten Unterlagen zur Gründung einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) in Bulgarien.
- Antrag auf Eintragung ins Handelsregister
- Gründungsprotokoll
- Gesellschaftsvertrag
- Unterlagen zum Nachweis der Gründung einer juristischen Person – Gesellschafter
- Beschluss der juristischen Person – Gesellschafter für die Teilnahme in der neugegründeten Gesellschaft mit beschränkter Haftung
- Vertrag über die Geschäftsführung der Gesellschaft
- Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der Personen, die die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft übernehmen
- Beschluss der Hauptversammlung über die Berufung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer
- Zulassung oder Genehmigung von derzuständigen Behörde (falls vorgeschrieben)
- Bei Bareinlagen – eine Bankbescheinigung über eingezahltes Stammkapital
- Bei Sacheinlagen – Beurteilung von Sachverständigen laut Art. 72, Abs. 2 des HG
- Andere vorgeschriebene Unterlagen
Wenn eine Person das ganze Kapital der Gesellschaft besitzt, so handelts es sich um eine Einmann – Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Die erforderliche Unterlagen sind sehr ähnlich wie bei einer GmbH-Gründung.
- Antrag auf Eintragung ins Handelsregister
- Satzung der Gesellschaft / Gründungsakte
- Gründungsprotokoll
- Beschluss des alleinigen Eigentümers des Kapitals über die Berufung des Geschäftsführers bzw. der Geschäftsführer
- Notariell beglaubigte Unterschriftsproben der Person, die die Geschäftsführung und die Vertretung der Gesellschaft übernimmt
- Vertrag über die Geschäftsführung der Gesellschaft
- ulassung oder Genehmigung von derzuständigen Behörde (falls vorgeschrieben)
- Bei Bareinlagen – eine Bankbescheinigung über eingezahltes Stammkapital
- Bei Sacheinlagen – Beurteilung von Sachverständigen laut Art. 72, Abs. 2 des Handelsgesetzes
- Andere vorgeschriebene Unterlagen
Die oben stehenden Texte sind nach bestem Wissen und Kenntnisstand erstellt worden. Die Komplexität und der ständige Wandel der Rechtsmaterie machen es jedoch notwendig, Haftung und Gewähr auszuschließen.
Ein Gutachten zu diesem Thema erstellt für Sie gerne jeder bulgarischer Rechtsanwalt unserer Kanzlei. Wir vorbereiten für Sie alle für eine Firmengründung erforderlichen Unterlagen – schnell und professionell.