Grundsätzliche Aspekte der Erstattung von Mehrwertsteuer

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Grundsätzliche Aspekte der Erstattung von Mehrwertsteuer in Bulgarien

Die Mehrwertsteuer (MwSt.), die beim Erwerb von Gegenständen und Dienstleistungen in Bulgarien gezahlt ist, kann als Vorsteuer abgezogen werden. Das gilt für Kosten, die im Rahmen der Unternehmenstätigkeit des Steuerpflichtigen gemacht sind.

Ein Steuerpflichtiger, der im Zusammenhang mit seiner Unternehmenstätigkeit in Bulgarien MwSt. gezahlt hat, in dem er weder Gegenstände liefert noch Dienstleistungen erbringt, kann diese MwSt. erstatten lassen.

Bis zum 1. Januar 2010 wurde die Erstattung der Mehrwertsteuer, die Unternehmen in der EU in Mitgliedstaaten zu entrichten hatten, in denen sie nicht niedergelassen sind, durch ein papiergestütztes Verfahren durchgeführt. Aber das war langsam, umständlich und teuer. Seit dem 1. Januar 2010 ist ein neues, rein elektronisches Verfahren in Kraft getreten. Dies sorgt für eine Beschleunigung der Erstattungen an die Antragsteller. Durch das neue Verfahren werden die Abläufe für die Unternehmen vereinfacht und der Binnenmarkt kann besser funktionieren. Ebenfalls neu ist der Zinsanspruch, den Unternehmen gegenüber Mitgliedstaaten haben, die Erstattungen verspätet vornehmen.

Es ist zu berücksichtigen, dass in einigen EU-Ländern die Mehrwertsteuererstattung bei bestimmten Ausgaben (z. B. Bewirtungskosten, Fahrzeuge, Kraftstoff) nicht möglich ist.

Viele Klein und Mittelunternehmen wissen sogar nicht, dass eine Möglichkeit zur Erstattung der Mehrwertsteuer entsteht. Еs ist ratsam, der Steuerpflichtige eine individuelle Beratung von einem Steuerberater zu bekommen.

Ein Gutachten rund um das Thema Erstattung der Mehrwertsteuer in Bulgarien erstellt für Sie gerne jeder bulgarischer Steuerberater unserer Kanzlei. Die professionelle und individuelle Betreuung ist für uns selbstverständlich. Wie verfügen über Steuerberater in Bulgarien sowie in Deutschland, damit Schnelligkeit und Qualität unserer Leistungen zu besorgen.

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