Bulgarischer und deutscher Rechnungslegungsstandard – Vergleich

Inhalt:

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Bulgarischer und deutscher Rechnungslegungsstandard – Vergleich

Im Prozess der Harmonisierung des Rechnungswesens sind die internationalen Rechnungslegungsstandards für die Erstellung von Jahresabschlüssen führend. Unabhängig davon, wenden die EU-Mitgliedsstaaten immer noch auch ihre nationalen Rechnungslegungsstandards paralel an. Das Ziel dieses Artikels ist eine vergleichende Analyse zwischen den bulgarischen nationalen Rechnungslegungsstandards und den deutschen nationalen Buchführungsregeln, wobei die Hauptunterschiede zwischen den beiden Systemen erforscht werden. Im Mittelpunkt stehen die Ziele, Prinzipien und Methoden der bulgarischen und deutschen Bilanzierung, sowie die Rechtsvorschriften.

Rechtsvorschriften der Rechnungslegung

1. Bulgarische nationale Rechnungslegungsstandards

In der Entwicklungsphase der Rechtsvorschriften der Rechnungslegung in der Republik Bulgarien werden manche Hauptreformen durchgeführt, verursacht von den Änderungen im wirtschaftlichen und politischen Aspekt. Der geltende Rechnungslegungsgesetz ist in Kraft ab dem 01.01.2002. Mit dem Gesetz zur Abänderung und Ergänzung des Rechnungslegungsgesetzes 2006 treten in Kraft die Änderungen in der Organisation und Methodik der Bilanzierungs- und Informationenversicherung, um die volle Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Gemeinschaft zu erreichen.

Die Buchführungsmethode wird in den sonstigen Vorschriften gem. Art. 1, P. 6 des ergänzenden Grundsatzes des Rechnungslegungsgesetzes geregelt, die folgende sind: internationale Rechnungslegungsstandards, Standards auf den Gebieten der Rechnungslegung und deren Anwendung. Seit Januar 2006 sind in Bulgarien Nationale Standards für Finanzberichte von kleinen und mittleren Unternehmen und Standards auf den Gebieten der Rechnungslegung anwendbar. Die nationalen Rechnungslegungsstandards sind im Rahmen der internationalen Standards gebaut und enthalten in ihrem Anfang allgemeine Bestimmungen mit Grundregeln für ihre Anwendung.

Eine Reihe von Rechtsakten wie der Handelsgesetz und der Körperschaftssteuergesetz enthalten besondere Bestimmungen, die für das Rechnungswesen relevant sind.

2. Deutsche nationale Buchführungsregeln

In den deutschsprachigen Ländern gibt es scharfe Trennung zwischen internem und externem Rechnungswesen. Das interne (Verwaltungs-) Rechnungswesen dient den Zwecken der Verwaltung des Betriebs im Rahmen der Planung, der strategischen Entwicklung und der internen Kontrolle und unterliegt nicht den rechtlichen Beschränkungen und den Anforderungen des  Zivil- und Handelsrechts. Im Zuge der Analyse fokusiert man auf das externe (Finanz-) Rechnungswesen.

Im Unterschied zu den bulgarischen und internationalen Rechnungslegungsstandards, sind die deutschen Buchführungsregeln gesetzlich geregelt. Es gibt auch nationale Rechnungsregungsstandards, die als sonstige Vorschriften geregelt sind und spezifische Rechnungslegungsfragen vorwiegend in Zusammenhang mit konsolidierten Finanzberichten regeln.

Im dritten Teil des Handelsgesetzbuchs Art. 238-342e ist eine Verordnung für Bilanzierung enthalten. Die sonstigen Verordnungen, die die Besonderheiten der Rechtsform der einzelnen Gesellschaften zeigen, sind in bestimmten Gesetzen normiert, wie z.B. im Gesetz über Aktiengesellschaften, im Gesetz über die Gesellschaften mit beschränkter Haftung und im Gesetz über die genossenschaftlichen Unternehmen. Die Verpflichtungen und Friste für die Bekanntmachung sind im Gesetz der Offenlegung geregelt. Die deutschen Steuervorschriften enthalten mehrere Verordnungen betreffend die Erstellung von Abschlüssen zu Steuerzwecken. Sie werden von Steuerrichtilinien und Steuererlassen ergänzt. Empfehlungen hinsichtlich der Erstellung von Jahresabschlüssen sind auch in den Kommentaren und den methodischen Anleitungen des Instituts der Wirtschaftsprüfer (IDW) enthalten, sowie in den Stellungsnahmen des Deutschen Rechnungslegungs Standards Committees (DRSC).

Im 2009 wurde eine grundlegende Reform der Rechtsvorschriften für Bilanzierung mit dem Bilanzrechtsmodernisierungs-gesetz (BilMoG) gemacht. Hauptziel der Änderungen ist die Harmonisierung der nationalen Rechtsvorschriften mit den europäischen Standards. Der Gesetzgeber bietet eine Alternative für Erstellung von Jahresabschlüssen, die finanziell mehr rentabel für die kleinen und mittleren Unternehmen im Vergleich zu den komplizierten und mit mehr Ausgaben verbundenen Standards auf den Gebieten der Rechnungslegung ist.

Die nächste Änderung des deutschen Handelsgesetzes ist gem. der europäischen Richtlinie 2012/6/EU vom April 2012 in Bezug auf die Jahresabschlüsse von Gesellschaften bestimmter Rechtsformen. In Zusammenhang mit den Kleinstunternehmen erlässt der deutsche Gesetzgeber im Dezember 2012 einen Kleinstkapitalgesellschaften-Bilanzrechtsänderungsgesetz (MicroBilG).

Bei der Buchhaltungsanalyse der deutschen volkswirtschaftlichen Gesamtrechnung muss man besondere Aufmerksamkeit auf das Verhältnis zwischen Handels- und Steuerbilanzrecht in Deutschland erregen. Das Steuerecht ist mit dem Handelsrecht durch das Maßgeblichkeitsprinzip und das Prinzip der umgekehrte Maßgeblichkeit verbunden, nach dessen die Prinzipien der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) bei der Berechnung des Steuerertrags eingehaltet werden müssen. Außerdem sollen die anwendenden Steuerregelungen entsprechend in den Steuerabschlüssen angegeben werden. Im Rahmen der Reformen zum Handelsgesetz in 2009 ist das Prinzip der umgekehrte Maßgeblichkeit aufgehoben. Das erlaubt die Anwendung verschiedener Methoden zur Bewertung und Erkennung der steuerlichen Objekte im Steuerbilanz und im Jahresabschluss. Ein solches Verhältnis zwischen Handles- und Steuerecht existiert in der bulgarischen und in der europäischen Bilanzierung nicht.

Wenn Sie mehr über Steuerprinzipien in Bulgarien und Deutschland, Hauptunterschiede zwischen den Objekten der bulgarischen und deutschen Rechnungslegung und Besonderheiten bei der Abrechnung des Eigenkapitals erfahren möchten, bitte nehmen Sie mit uns Kontakt auf: info@abg-bg.eu

 

Quelle: IDES Nr 04/2014

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