Der unternehmerische Notfallkoffer – gut gerüstet für einen Notfall
Für eine erfolgreiche und nachhaltige Unternehmensentwicklung ist die Unternehmenssicherung ein wesentlicher Baustein. Was passiert zum Beispiel, wenn im meist eigentümergeprägten Mittelstand der Geschäftsführer einen Unfall hat oder plötzlich krank wird? Auch ein Freizeitunfall kann zu einen längeren Arbeitsunfähigkeit des Chefs führen. Bei unzureichenden Vorkehrungen für einen solchen Notfall können gesunde Unternehmen schnell in wirtschaftliche Schwierigkeiten kommen – im schlimmsten Fall droht sogar die Insolvenz. Deswegen wird jedem Unternehmer empfohlen, seinen eigenen Notfallkoffer zu packen – damit die Handlungsfähigkeit des Unternehmens, die Arbeitsplätze der Mitarbeiter sowie das Vermögen und die Existenz der Unternehmerfamilie gesichert werden. Doch was beinhaltet ein solcher Notfallkoffer?
Es wird gepackt: Auf geht’s!
Zunächst sollten die Kontaktdaten der Steuerberater, Rechtsanwälte und Unternehmensberater des Unternehmens aufgezeichnet sein, um in einer Krisensituation professionell über Dokumente, Vollmachten und/oder vertragliche Regelungen zur Unternehmensfortführung verfügen zu können. Außerdem ist eine schriftliche Regelung erforderlich, welche Mitarbeiter für welche Themen verantwortlich sind und wer kurz- oder langfristig das Unternehmen weiterführen soll. Dazu ist es notwendig, entsprechende Vertretungspläne aufzustellen und diese mit den Mitarbeitern zu besprechen. Um für das Unternehmen handlungsfähig zu sein, benötigen diejenigen entsprechende Vollmachten, zum Beispiel eine Bankvollmacht. Auch wichtige Verträge gehören in den Notfallkoffer, vor allem Gesellschaftsverträge, Kaufverträge, Mietverträge und Kunden-/Lieferantenverträge sowie eine Liste mit allen wichtigen Infomationen zum Geschäftsbetrieb – beispielweise Kundenübersicht, Schlüssel, Codes, Passwörter und Bankverbindungen.
Wie geht’s weiter?
Auf den Inhalt kommt es an!
Bei einem Unternehmen sind die Regelungen aus dem Gesellschaftsvertrag maßgeblich. Deswegen sollten Testamente, Vorsorgevollmachten sowie Gesellschaftsverträge durch einen Rechtsanwalt erstellt oder überprüft werden. Denn auch hier gibt es Fallstricke, die es für eine vorübergehende Unternehmensführung oder letztendlich die Unternehmensnachfolge zu beachten gilt. Rechtsanwälte prüfen an dieser Stelle, ob die Vorkehrungen, die ein Unternehmer für einen Notfall schriftlich getroffen hat, juristisch verbindlich sind und ob damit die gewünschte Fortführung des Unternehmens erfolgen kann. Gibt es keine Regelungen, tritt die gesetzliche Erbfolge ein. Erben zum Beispiel minderjährige Kinder ein Unternehmen nach Todesfall, ergeben sich schnell rechtliche Schwierigkeiten bei der Unternehmensnachfolge. Denn wichtige Entscheidungen, wie Kreditaufnahmen oder Objektbelastungen, können nur durch ein Vormundschaftsgericht entschieden werden, sodass langwierige Entscheidungswege auftreten können und das Unternehmen im schlimmsten Fall handlungsunfähig wird.
Quelle: Dr. Matthias Bender akzento, Beratungsverbund ABG-Partner – Das Magazin