Welche Unterlagen benötigen bulgarische Staatsbürger um in Deutschland ein Büro oder Geschäftsräume zu mieten?

Welche Unterlagen benötigen bulgarische Staatsbürger um in Deutschland ein Büro oder Geschäftsräume zu mieten?

Inhalt:

Bulgarische Staatsbürger haben als EU-Bürger das Recht, ein Büro oder ein Gewerbeobjekt in Deutschland zu mieten. Allerdings verlangt der Vermieter (oder die Gemeinde, wenn es sich um eine staatliche Einrichtung handelt) bestimmte Dokumente, Garantien und Formalitäten.

Häufig verlangte Unterlagen für die Anmietung eines Büros/ Geschäftsraums:

1. Gültiger Personalausweis oder Reisepass (bulgarische EU-Bürger benötigen kein Visum und keine Aufenthaltsgenehmigung).

2. Nachweis der Geschäftstätigkeit

  • Wenn das Unternehmen bereits registriert ist:
    • Gewerbeanmeldung oder
    • Handelsregisterauszug (bei GmbH oder UG)
  • Wenn sich das Unternehmen in Gründung befindet:
    • Gesellschaftsvertrag (Gründungsurkunde)
    • Nachweis über den laufenden Registrierungsprozess

3. Banknachweis oder Bonitätsauskunft

  • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    oder
  • Schufa-Auskunft erforderlich für private Vermietungen und seltener für Geschäftsräume)

4. Geschäftsplan oder Tätigkeitsbeschreibung

  • Eine kurze Beschreibung der Tätigkeit, die am Standort ausgeübt werden soll (insbesondere für Restaurants, Geschäfte, Dienstleistungen).
  • Einige Vermieter verlangen dies, um zu beurteilen, ob die Tätigkeit für die Immobilie oder das Gebiet geeignet ist.

5. Betriebshaftpflichtversicherung

  • Wird in der Regel nach der Vertragsunterzeichnung verlangt 
  • Manche Vermieter bitten jedoch im Voraus um eine Bestätigung, dass sie abgeschlossen wird.

6. Absichtserklärung oder Mietvertrag mit Firmenstempel

  • Unterzeichneter Mietvertrag oder Mietabsichtserklärung
  • Bei Unternehmen: Unterschrift des Geschäftsführers und Firmenstempel

7. Weitere mögliche Voraussetzungen:

  • Kaution – in der Regel 2–3 Monatsmieten im Voraus
  • Mitgliedschaft in der Handwerkskammer – bei bestimmten Berufen (z. B. Handwerk)
  • Zustimmung zur Nutzung der Immobilie für den vorgesehenen Zweck – Die Gemeinde muss die Nutzung als Gewerbebetrieb genehmigen (Immobilie muss „Gewerbeeinheit“ sein)

Empfehlungen:

  1. Finden Sie ein geeignetes Objekt über spezialisierte Online-Plattformen oder lokale Makler
  2. Setzen Sie sich mit dem Vermieter/Makler in Verbindung – er wird Ihnen eine Liste der erforderlichen Unterlagen zusenden.
  3. Prüfen Sie den Vertrag sorgfältig – er hat oft eine Mindestlaufzeit von 1-2 Jahren und enthält Klauseln zu Instandhaltung, Erneuerung und Vertragsstrafe.
  4. Melden Sie die Adresse als Sitz des Unternehmens an (falls erforderlich) – mit diesem Vertrag können Sie die Adresse beim Finanzamt und im Handelsregister angeben

Für weitere Beratung und Unterstützung wenden Sie sich an Rechtsanwältin Anna Tönnis-Bambalska, bulgarische Anwältin in Deutschland.

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Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska

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