Wenn Sie bulgarischer Staatsbürger sind und in Deutschland ein Unternehmen gründen möchten, ist die gute Nachricht, dass Sie als EU-Bürger das ohne Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis tuen dürfen.. Allerdings müssen Sie je nach Art des Unternehmens bestimmte rechtliche und administrative Schritte unternehmen.
1. Wahl der Rechtsform des Unternehmens
Die am häufigsten von Bulgaren gewählten Unternehmensformen sind:
- Einzelunternehmen – einfache und schnelle Anmeldung, geeignet für Freiberufler und Kleinunternehmer
- UG (haftungsbeschränkt) – „Mini-GmbH“ mit einem Mindestkapital von 1 Euro, aber beschränkter Haftung
- GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) – formeller Aufbau, Stammkapital von 25.000 Euro erforderlich
- GbR (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) – Zusammenschluss von zwei oder mehr Personen, einfache Struktur
2. Wo wird das Unternehmen registriert?
- Handelsregister (Handelsregistereintrag) – bei Gründung einer GmbH oder UG verpflichtend
- Gewerbeamt – für die sogenannte „Gewerbeanmeldung“ (Anmeldung einer gewerblichen Tätigkeit)
- Bei Freien Berufen (z. B. IT-Spezialisten, Berater, Designer) ist oft keine Gewerbeanmeldung erforderlich, sondern nur die Anmeldung beim Finanzamt
3. Steuerliche Anmeldung
- Einreichen des Erstanmeldeformulars beim Finanzamt – dadurch erhält man eine Steuernummer
- Falls erforderlich: Umsatzsteuerregistrierung (Mehrwertsteuer)
- Falls Arbeitnehmer beschäftigt sind – Anmeldung zur Sozial- und Krankenversicherung.
4. Weitere rechtliche Anforderungen (je nach Tätigkeit)
- Lizenzen und Genehmigungen – für Tätigkeiten wie Gaststättengewerbe, Baugewerbe, Verkehr usw.
- Mitgliedschaft in der Handwerkskammer oder Industrie- und Handelskammer (IHK) – je nach Berufsgruppe
- Berufshaftpflichtversicherung – obligatorisch für bestimmte Tätigkeiten (Ärzte, Architekten, Ingenieure, usw.)
5. Weitere praktische Schritte
- Eröffnung eines Geschäftskontos in Deutschland (besonders wichtig bei UG oder GmbH)
- Wahl eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters – sehr empfehlenswert
- Erstellung einer Website mit Impressum und Datenschutzerklärung (nach deutschem Recht obligatorisch).
6. Typische erforderliche Unterlagen für die Unternehmensgründung
- Reisepass oder Personalausweis (EU-Bürger)
- Adressnachweis in Deutschland (oder Absicht, sich dort niederzulassen)
- Mietvertrag für Büro/Räumlichkeiten (falls zutreffend)
- Gründungsurkunde/Vertrag (bei Unternehmen mit mehr als einem Eigentümer)
- Kontoauszug des Kapitals (bei UG oder GmbH)
- Formulare vom Gewerbeamt und Finanzamt
Empfehlung
In Deutschland gelten unterschiedliche Regelungen je nach Bundesland und Gemeinde. Am besten:
- Wählen Sie einen konkreten Standort.
- Informieren Sie sich auf der Website der zuständigen IHK oder des Gewerbeamts.
- Wenden Sie sich an:
- Steuerberater,
- örtliche Anwaltskanzleien, die mit ausländischen Staatsangehörigen arbeiten
Für zusätzliche Beratung und Unterstützung können Sie sich an Rechtsanwältin Anna Tönnis-Bambalska wenden – bulgarische Anwältin in Deutschland.