Die Erklärungen mit Barcode rechnen die pflichtmäßige Steuer selbst ab

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Die Erklärungen mit Barcode rechnen die pflichtmäßige Steuer selbst ab

Die jährliche Erklärung über die Besteuerung von Einkommen mit einem Barcode ist schon online auf der Webseite der Nationalen Einnahmenagentur unter „Belege – Steuern“, Titel „Für die Bürger“ veröffentlicht. Das Formular mit Barcode rechnet automatisch die pflichtmäßige Steuer nach Ausfüllen der Information über das erworbene Einkommen, die eingezahlten Sozialversicherungsbeiträge und die genossenen Erleicherungen ab. Die elektronische Erklärung muss auf einen Rechner von der Webseite der Agentur heruntergeladen und „offline“ ausgefüllt werden. Die Abgabe einer Erklärung mit Barcode garantiert den Kunden der Administration, dass sie keine technischen Fehler machen werden, denn die pflichtmäßige Steuer wird automatisch nach Ausfüllen der Anhänge der verschiedenen Arten von Einkommen abgerechnet.

Von der Nationalen Einnahmenagentur erinnern auch, dass die Zusendung einer Erklärung mit Barcode auch eine schnellere Erstattung einer überbezahlten Steuer bedeutet. Es ist so, weil keine zusätzliche Bearbeitung und schriftliches Ausfüllen der Deklarationen notwendig sind, da die Auskunft nach Einscannen des Barcodes vom Formular direkt übertragen wird. Die Abgabe der Erklärung mit Barcode erfolgt mit einer Postsendung oder vor Ort in manchen Postämtern, wo direkt eine Eintragungsnummer festgelegt wird. Die Erklärung kann auch persönlich in ein Büro der Nationalen Einnahmenagentur eingereicht werden.

Die Frist für die Abgabe der jährlichen Steuererklärungen über Besteuerung von Einkommen läuft am 3 Mai 2016 ab, wenn innerhalb derselben Frist ebenfalls die pflichtmäßige Steuer, die noch einzuzahlen ist, gezahlt werden soll. Alle Steuern werden auf ein einziges Bankkonto gezahlt. Bei einer Geldüberweisung zum Haushalt wird nur der Code für die Zahlung ausgefüllt – 11 00 00 „Steuern und sonstige Einkünfte für den Zentralhaushalt“.

Auf der Webseite der Agentur unter „Belege – Steuern“, Titel „Für das Geschäft“ ist auch die Körperschaftsteuererklärung mit Barcode zugänglich. Die Unternehmen reichen Erklärungen bis Ende März ein, indem dieses Datum auch die Frist ist, in der die pflichtmäßige Körperschaftsteuer nach dem Abzug der Vorschusszahlungen gezahlt werden soll.

Quelle: www.nap.bg

Rechtsanwältin Dr. jur. Anna Tönies-Bambalska
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